Haftung bei Umzug

Ein neuer Job in einer fremden Stadt oder die Wahl einer kleineren Wohnung im Alter – Umzüge stehen in den unterschiedlichsten Lebenslagen an. Besonders für ältere Personen oder vollberufstätige Menschen ist die Unterstützung durch ein Umzugsunternehmen denkbar. Doch was passiert im Falle eines Schadens? Wer übernimmt die Haftung und welche Wege der Absicherung gibt es? Der folgende Artikel gibt Ihnen wichtige Tipps, die Sie im Zusammenhang mit einem Umzug beachten sollten.

 

Schäden am Eigentum – Kann ich mich absichern?!

Schäden, die während eines Umzuges entstehen können, entstehen in der Regel am Umzugsgut selbst oder im Treppenhaus bzw. der alten Wohnung. Doch auch am Umzugswagen selbst können Schäden entstehen, die es zu beseitigen gilt. Entscheiden Sie sich dazu, die Dienstleistung eines Umzugsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sollten Sie im Vorfeld die nötigen Schritte der Absicherung einleiten.

Umzugsunternehmen sind gemäß §451e des Handelsgesetzbuches dazu verpflichtet, eine Grundhaftung von 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut zu versichern. Übersteigt der Wert Ihres Umzugsgutes diesen Wert, sollten Sie sich selbst zu einer Transportversicherung entscheiden.

 

Sicherheit mit Umzugsunternehmen

Bitte beachten Sie, dass Umzugsunternehmen nur dann haften müssen, wenn der entstandene Schaden auch durch die Mitarbeiter dieser Organisation verursacht worden sind. Sollte sich also eine von Ihnen selbst verpackte Kiste während des Transportes zum Fahrzeug öffnen und der Inhalt beschädigt werden, muss das Umzugsunternehmen nicht haften.

Ähnlich wie bei der Gebäudeversicherung können sich auch Umzugsunternehmen gegen „unabwendbare Ereignisse“ absichern. Dies bedeutet, dass im Falle einer Beschädigung durch Naturgewalten, wie einem Erdbeben oder durch Dritte, besondere Haftungsausschlüsse in Kraft treten.