Transportversicherung für Umzugsgut – nötig?

Der Umzug von einer Wohnung in eine andere oder sogar in ein Haus stellt für einen Verbraucher ein besonderes Ereignis im Leben dar. Denn endlich wohnt man künftig in einer Wohnung, in dem genügend Platz ist zum Kochen, für die Kinder und vielleicht sogar für ein eigenes Bügelzimmer oder einen Hobbyraum oder ein Heimkino. Wer alle seine Besitztümer in Kisten und Kartons verlädt, der geht allerdings ein besonderes Risiko ein. Denn man versucht zwar die wertvollen und lieb gewonnenen Dinge so sorgsam wie möglich zu verpacken, hat aber ein ungutes Gefühl, wenn man diese Kisten und Kartons in fremde Hände gibt – hin zu einer Umzugsfirma. Dabei gibt es hier eine gute Art und Weise der Absicherung. Und zwar eine Transportversicherung fürs Umzugsgut.

Versicherungsleistung und Umfang

Bei einer sogenannten Umzug-Transportversicherung handelt es sich um eine spezielle Verkehrshaftungsversicherung, die aber auch je nach Leistungsumfang Einschränkungen bei der Haftung enthalten kann. Eine professionelle Umzugsfirma, wie Haase Umzüge, verfügt natürlich über eine derartige Versicherung. Allerdings ist die Haftung für eine Umzugsfirma wie Haase vom Gesetzgeber her auf einen bestimmten Wert je Kubikmeter Umzugsgut (Laderaum) beschränkt. Für Umzugsunternehmen handelt es sich bei der Umzug-Transportversicherung um eine Pflichtversicherung. Verankert ist diese Pflicht im GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz). Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Transport des Umzugsguts mit Fahrzeugen vorgenommen wird, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben.

Schadenmeldung – Fristen und Form

Kommt es zu einem Schaden während des Transports, so müssen Sie als Verbraucher dies der Umzugsfirma schriftlich mitteilen. Wenn es sich um offene Schäden an unverpackten Umzugsgütern (zum Beispiel Möbel) handelt, muss die Anzeige des Schadens noch am Tag des Umzugs erfolgen bzw. einen Tag danach.